Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsrecht
Vorbemerkung
Die Firma Immobilien Merkel e.K. ist tätig im Maklergeschäft für Wohn- und Gewerbeimmobilien unter Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche im Maklergeschäft.
- 1 Art der Tätigkeit
Das Immobilienangebot der Immobilien Merkel e.K. und die von ihr erstellten Unterlagen und Angaben zum Objekt basieren auf Informationen Dritter die der Firma Immobilien Merkel e.K. zur Verfügung gestellt wurden. Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern sowie Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Immobilien Merkel e.K. ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
- 2 Maklervertrag und Widerrufsbelehrung
- Mit der Entgegennahme von Angeboten oder der Aufnahme von Verhandlungen kommt schon dann ein Maklervertrag zustande, wenn Sie auf Ihre Nachfrage hin von uns weitere Objektinformationen mitgeteilt bekommen oder ein Besichtigungstermin vereinbart wird.
- Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma Immobilien Merkel e.K., mittels einer eindeutigen Erklärung – z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail – über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie per E-Mail, Telefon oder Brief verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Immobilien Merkel e.K. ein Kaufvertrag oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn Erweiterungen oder Änderungen zustande kommen. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Immobilien Merkel e.K. zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner oder der Person seines Ehegatten liegenden Gründen rückgängig bzw. nicht erfüllt wird.
Sollte dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt sein, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlange unter Offenlegung der Informationsquelle auch zu belegen.
Sofern keine andere Courtagevereinbarung geschlossen wurde, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß nachfolgender Regelung:
- Die Vermittlung und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage (Provision) in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
- Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage (Provision) in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
- 4 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderungen.
- 5 Kontaktaufnahme/Einverständniserklärung
Interessenten, die sich an uns zwecks Information oder Beauftragung wenden, erklären sich mit der anschließenden und zukünftigen auch telefonischen Kontaktaufnahme einverstanden.
- 6 Vertraulichkeit der Angebote
Angebote und Informationen der Immobilien Merkel e.K. sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit Zustimmung der Immobilien Merkel e.K. zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Immobilien Merkel e.K. Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
- 7 Doppeltätigkeit
Die Firma Immobilien Merkel e.K. ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.
- 8 Mitteilungs- und Auskunftspflicht des Veräußerers/Vermieters
Sobald ein Vertragsabschluss über die Firma Immobilien Merkel e.K. als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Immobilien Merkel e.K. unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariell beurkundeten Kaufvertrages oder eines Mietvertrages. In jedem Fall wird der Auftraggeber der Firma Immobilien Merkel e.K. unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Kaufpreis oder die vereinbarte Miete mitteilen. Auf Anforderung wird er der Firma Immobilien Merkel e.K. eine Ablichtung des Kauf- oder Mietvertrages überlassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Immobilien Merkel e.K., Einsicht in sämtliche Abteilungen des Grundbuchs und in die Beiakten zu nehmen. Die Bevollmächtigung gilt analog auch für die Einsichtnahme des Mietvertrags beim Vertragspartner. Die Firma Immobilien Merkel e.K. macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch.
- 9 Haftungsbeschränkung
Bei Haftung für einen Schaden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt im Falle einfacher Fahrlässigkeit: Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit besteht nur bei Verzug oder Unmöglichkeit oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und ist auf den voraussehbaren typischen Schaden (vertragstypischer Durchschnittsschaden) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen bleibt unsere gesetzliche Haftung unberührt, insbesondere bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, grober Fahrlässigkeit sowie einer etwaigen verschuldensunabhängigen Haftung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich der Vertragsbeziehung einbezogen werden, sowie für unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen.
- 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zugelassen, Homburg/Saar vereinbart.